LAWINFO

Rachekündigung

QR Code

Wiedereinstellungsbegehren

Rechtsgebiet:
Rachekündigung
Stichworte:
Rachekündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund von GlG 10 Abs. 3 ist das Gericht exklusiv für die Anordnung einer provisorischen Wiedereinstellung zuständig, da der Schlichtungsstelle keine Spruchkompetenz zukommt. Der Wiedereinstellungs-Antrag ist also auch dann dem Gericht einzureichen, wenn die Kündigung aufgrund des kantonalen Obligatoriums angefochten werden muss.

Weiterleitung von Amtes wegen (Überweisungspflicht)

Von nicht rechtskundigen, nicht vertretenen Arbeitnehmerinnen irrtümlich bei der Schlichtungsstelle und nicht beim Gericht eingereichte Wiedereinstellungsbegehren sind von Amtes wegen zu überweisen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.